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Dienstag, 2. Juli 2013

Die Machenschaften unserer Krankenkassen

Es wäre schön, Ihre Meinung zu dem Thema zu hören. Kennen Sie auch solche Beispiele?



Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1, Grundgesetz

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. “ Artikel 2, Grundgesetz

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. “ Artikel 2, Grundgesetz

Ich glaube, in keinem Land gibt es mehr Sozialgesetze als in Deutschland.
Neben den genannten Artikeln aus dem Grundgesetz möchte ich noch
Sozialgesetzbuch und Behindertenrecht stellvertretend nennen.

Das Behindertenrecht orientiert sich an der Menschenwürde. Die Menschenwürde steht im Vordergrund
Mit dem Sozialstaatsprinzip, zu dem sich das Grundgesetz (GG) in Art. 20 und 28 bekennt, ist die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit zu einem tragenden Grundsatz aller staatlichen Maßnahmen erhoben worden. Der Staat hat die Aufgabe, besonders die Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sozial zu gestalten:
Menschenwürdige Lebensbedingungen sind zu gewährleisten (Art. 1 GG). Im übrigen gilt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 GG). „
Ich bin schwerbeschädigt (70G, Erweiterung ist beantragt) und chronisch krank.

Gegen diese Gesetze verstößt die IKK Berlin-Brandenburg mehrfach und das bis jetzt ungestraft. Das geht schon seit Jahren so.
In Deutschland gilt auch: Papier ist geduldig, Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.

Ich hoffe, ich habe jetzt Ihr Interesse geweckt. Bitte lesen Sie weiter.

Meine Krankenkasse, die IKK Berlin-Brandenburg, verzögert die Kostenübernahme für eine Prothese und für dringend benötigte Hilfsmittel wo sie nur kann. Wenn ich im Oktober nicht wieder arbeiten gehe, bin ich wahrscheinlich arbeitslos.
Mir wurde im Herbst 2012 der rechte Unterschenkel abgenommen. Jetzt ist alles verheilt, ich fühle mich gesund und könnte wieder arbeiten gehen, was mein sehnlichster Wunsch ist, nur es fehlt die Prothese. Da ich in der zweiten Etage wohne, kann ich so die Wohnung seit Monaten nicht verlassen, bin also vom gesellschaftlichen Leben vollkommen ausgeschlossen.

Was die Krankenkassen mit den Patienten treiben, schlägt dem Fass den Boden aus. Wissen Sie eigentlich, dass Krankenkassen immer öfter die Leistungen, die sie bezahlen müssten, verweigern? Diese Verweigerung hat System. Wer sich nicht wehrt oder wehren kann, hat verloren (ich habe noch ein Beispiel angefügt).

Genau so ist es in meinem Streitfall mit der IKK Berlin-Brandenburg. Diesen Fall habe ich inzwischen einem Anwalt übergeben.
Wie schon gesagt wurde mir im Oktober 2012 der Unterschenkel des rechten Beines amputiert. Das alleine ist schon schlimm genug, aber der nun einsetzende Kampf mit der Krankenkasse zehrt an den Nerven.
Nachdem es mir wieder einigermaßen gut ging (Januar 2013) und ich wieder zu Hause war, brauchte ich natürlich einige Hilfsmittel um den Alltag zu bewältigen. Bei der Bewilligung eines Rollstuhls, der zu mir und meiner Wohnung passt, wurde ein Gewese gemacht, als ob ich eine Mercedes E-Klasse benötige. Zur Erläuterung, der Rollstuhl um den es ging, kostet bei Plus.-Online 99 €.
Ein Antrag über weitere Hilfsmittel, vor allem für das Badezimmer, wurde mit vollkommen falschen Argumenten abgelehnt. Der Fall ist nach knapp einem halben Jahr immer noch nicht geklärt. Die Kasse hofft anscheinend, dass der Patent vor Gram verstirbt.
Egal, ich will euch nicht weiter mit Einzelheiten belasten. Sollte diesbezüglich von eurer Seite Interesse bestehen, verweise ich gerne an meinen Rechtsanwalt.

Hier ein historischer Ablauf:





Worum geht es mir denn? Ich bitte Sie Ihren Einfluss gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen und die Kassen anzuweisen, solche Anträge zeitnah unter Ausschluss von fadenscheinigen Ablehnungsgründen zu bearbeiten.
Ich möchte, dass sich die IKK bei mir entschuldigt, die Hilfsmittel genehmigt und damit meine Würde wiederherstellt. Ich will arbeiten und nicht als Schmarotzer der Gesellschaft zur Last fallen. Außerdem habe ich Angst, dass ich im Oktober meinen Arbeitsplatz verliere. Im Moment bekomme ich Überbrückungsgeld von der Arbeitsagentur. Diese Maßnahme läuft im Oktober aus, so dass ich dann Rente erhalten muß.

Und hier noch ein Beispielaus dem Göttinger Tageblatt


Sturz und Fieber mit Billig-Prothese
Obwohl Ärzte C-Leg verschreiben: Krankenkasse verweigert Unfallopfer moderne Prothese
Göttingen. Es war der 3. November2000, als sich Walter Friedrichs‘ Leben mit einem Schlag
veränderte: Als er am Königsstieg auf die Straße trat, wurdeer von einem Auto erfasst. Der
Aufprall schleuderte den damals 65-Jährigen 20 Meter durch die Luft. Lebensbedrohlich verletzt,
blieb Friedrichs mit zertrümmerten Beinen auf dem Asphalt liegen. Bis heute kämpft er mit
der Krankenkasse um eine moderne Beinprothese, die ihm ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen
würde.
Durch eine zehnstündige Operation wurden die Beine durch Schrauben und Platten
wieder aufgebaut. 2004 jedoch brach die Konstruktion, Friedrichs bekam ein künstliches
Kniegelenk. 2009 trat eine hartnäckige Entzündung auf, die nicht weichen wollte. Die Folgen:
Amputation des rechten Beins im November 2010 im Göttinger Uni-Klinikum.
Ein halbes Jahr später aber war klar, dass Friedrichs mit der Primitiv-Prothese, die er beispielsweise
beim Hinsetzen per Hand entsperrren musste, nicht zurechtkam: Das Gehen war extrem
mühsam, manchmal versagte die Arretierung, er stürzte, Treppensteigen ging gar nicht.
Daraufhin stellten die Ärzte der Uni-Klinik im Juli 2011 ein Rezept für eine Spezial-Prothese
des High-Tech-Herstellers Ottobock aus. Friedrichs Krankenkasse, die Barmer GEK, genehmigte
eine sechswöchige Testphase mit dem „C-Leg“: Die hochmoderne Prothese passt sich mit Sensoren und einer mikroprozessorgeregelten Hydraulik dynamisch an alle Gehgeschwindigkeiten an und ermöglicht
eine zuverlässige Sicherung beim Stehen. Bei Friedrichs funktionierte das ausgezeichnet, zeigen auch Videoaufnahmen. Aber nur für die genehmigten sechs Wochen. Nach einem Kostenvoranschlag
für das C-Leg über 30 000 Euro lehnte die Krankenkasse die Prothese ab. Stattdessen bekam Friedrichs
wiederum eine komplett steife Prothese mit Entsperrmechanismus: Nach einem Widerspruch
von Friedrichs Schwiegertochter Cornelia Friedrichs räumte der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MdK) Niedersachsen in seinemGutachten zwar ein, diese Prothese
sei „nicht adäquat“, aber ein „Herrennormgelenkfuß“ für 200 Euro und ein anderes Kniegelenk
für 250 Euro täten es auch. Diese Lösung mit Gesamtkosten von 5000 Euro, so das
Gutachten, „wären für die Belangedes Versicherten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich.
Er wäre in der Lage, selbstständige Transfers vorzunehmen und dann auch wenige Schritte zu gehen.“
Erneut widersprach die Schwiegertochter, die zudem eine Expertise von Ottobock ins Feld führte: Die Sturzhäufigkeit werde „mit dem C-Leg deutlich verringert“, die High-Tech-Prothese bringe „einen Gebrauchsvorteil und Mehrnutzen“. Aber wieder erklärte die Barmer unter Berufung auf den medizinischen
Dienst, ein C-Leg bringe „keinen deutlichen Gebrauchsvorteil“. Auch dass das Uni-Klinikum
ein zweites Mal ein CLeg verschrieb, stimmte die Barmer nicht um – obwohl die Ärzte
erklärten, die alte Prothese führe zu Stürzen und Nebenerkrankungen.
Daher sei „die Versorgung mittels C-Leg klinisch indiziert“. Das Göttinger Reha-Zentrum erklärte zudem, „ausärztlicher Sicht ist eine Versorgung mit einem C-Leg-System dringend notwendig, um die eigenständige
Mobilisation zu fördern, die Lebensqualität zu verbessern und letztlich über die Mobilisation ein Fortschreiten
der internistischen Erkrankungenzu vermeiden.“
Stattdessen die Erklärung der Barmer: Aus dem Schreiben des Klinikums ergäben sich „keinerlei
neue medizinische Erkenntnisse“. Und die Einschätzung durch Ottobock sei „nicht plausibel nachzuvollziehen“.
Jüngste Entwicklung: Friedrichs wurde ins Klinikum eingeliefert – Fieber, Flüssigkeit und Infektion im Gewebe des Beinstumpfs.Eine Folge der Billig-Prothese, meinen die Ärzte.

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